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01.04.2026

Bad Honnef führt Beherbergungsabgabe zum 1. April 2026 ein

Ab dem 1. April 2026 wird auch in Bad Honnef eine Beherbergungsabgabe erhoben. Die Höhe der Steuer beträgt fünf Prozent des Übernachtungspreises. Sie wird von den jeweiligen Unterkunftsbetrieben eingezogen und an die Stadt abgeführt. Steuerpflichtig ist der Übernachtungsgast; die Zahlungspflicht entsteht jedoch nur bei tatsächlich erfolgter, entgeltlicher Beherbergung.

Nicht nur Hotels sind von der neuen Abgabe betroffen: Die Abgabe werde auf alle entgeltlichen privaten Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben erhoben, neben Hotels auch in Pensionen, Ferienwohnungen, Gasthöfen und Jugendherbergen sowie auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen. Nach Angaben von Stadtkämmerer Martin Gautsch rechnet die Stadt mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 400.000 Euro. Diese Mittel sollen insbesondere der Stadtentwicklung und der Tourismusförderung zugutekommen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte örtliche Übernachtungssteuern mit einem Urteil im Mai 2022 für mit dem Grundgesetz vereinbar. Vorausgegangen waren Verfassungsbeschwerden von Hotelbetreibern. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) reagierte, so steht es auf seiner Internetseite, „mit großem Unverständnis auf das Urteil“. Der Dehoga sieht die Bettensteuern als Belastung – für Gäste wie Hoteliers.



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